Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestimmt. Sie kann aber auch Beschlüsse über alle anderen wirtschaftlichen und sonstigen Aktivitäten der Genossenschaft fällen und ist Kontrollinstanz für alle anderen Organe. Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Einlage. Sie kommt normalerweise einmal im Jahr zusammen.
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