Ihre Mitgliedschaft in ihrer Energiegenossenschaft

Jedes Mitglied kann einen oder mehrere Geschäftsanteile zeichnen. Der Nennwert der Geschäftsanteile ist bei Erwerb der Mitgliedschaft einzuzahlen. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, weitere Anteile, auch zu einem späteren Zeitpunkt, zu zeichnen. Über die Zulassung entscheidet der Vorstand je nach Nachfrage und Bedarf. Ziel unserer Geschäftspolitik ist es, vielen Bürgern die Möglichkeit der Teilhabe an der Energiewende anbieten zu können.

  • Sie beteiligen sich aktiv an der Gestaltung der Energie- und Klimawende
  • Der regenerativ erzeugte Strom aus unseren EE-Projekten soll aufgrund der anfänglichen Knappheit in den ersten Jahren ausschließlich unseren Mitgliedern über einen Bürgerstromtarif angeboten werden (Priorisierung über Wohnort zur Anlage)
  • Sobald die Überschüsse aus den Projekten die Ausschüttung einer Dividende auf die eingebrachten Geschäftsguthaben zulassen, soll diese genossenschaftliche Form der Kapitalverzinsung erfolgen – mehr Informationen zu Chancen und Risiken der Beteiligung an einer Genossenschaft s. unten
  • Mitbestimmung:
    Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Generalversammlung.
  • Stimmrecht in der Generalversammlung
  • Aktives und passives Wahlrecht für die Gremien
  • Informationsrechte über die Entwicklung ihrer Genossenschaft
  • Recht auf Nutzung der Leistungsangebote für Mitglieder – soweit verfügbar
  • Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 500,00 Euro.
  • Jedes Mitglied kann einen oder mehrere Geschäftsanteile zeichnen.
  • Der Nennwert der Geschäftsanteile ist bei Erwerb der Mitgliedschaft einzuzahlen.
  • Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, weitere Anteile, auch zu einem späteren Zeitpunkt, zu zeichnen. Über die Zulassung entscheidet der Vorstand insbesondere vor dem Hintergrund des benötigten Investitionskapitals für eigene EE-Projekte bzw. gewünschter Bürgerbeteiligung an Fremdinvestorenprojekten.

Die Investition in EE-Projekte, wie PV-Großanlagen aber auch Windenergieanlagen ist eine recht stabile unternehmerische Beteiligung. U.a. durch gesetzlich garantierte Einspeisevergütungen für den erzeugten Strom, die Risikostreuung über mehrere EE-Projekte ergibt sich eine gute Planbarkeit der Rentabilität der Anlagen. Risiken durch Einwirkungen von außen lassen sich weitgehend versichern.

Die Wirtschaftlichkeit der Genossenschaft ist maßgeblich abhängig von den Stromerträgen aus den EE-Projekten einerseits über stabile EEG-Vergütungen aber auch zunehmende Anteile über direkte Vermarktung über sogenannte PPA-Vereinbarungen mit Energieunternehmen (Power-Purchase-Agreements / Energielieferverträge). Die aktuelle Zinsentwicklung für Investitionsgüterdarlehen schlägt sich bei den kapitalintensiven EE-Großprojekten auf die Rentabilität nieder. Eine höhere Eigenkapitalquote durch Geschäftsguthaben der Mitglieder zur Finanzierung derartiger Projekte kann diese Kapitalmarkteffekte zugunsten der Dividende für Mitglieder abfedern.

  • Abweichung von Prognosen
    Die tatsächliche Strom- oder Windernte kann deutlich hinter den prognostizierten Werten der Gutachten zurückbleiben.
  • Abweichung der Nutzungsdauer
    Die tatsächliche Nutzungsdauer der Windenergieanlagen bzw. einzelner Komponenten kann deutlich kürzer sein als nach aktuellem Kenntnisstand vorhersehbar.
  • Versteckte Qualitätsmängel
    Versteckte Qualitätsmängel der Anlagen können zu Ausfallzeiten führen.
  • Höhere Betriebskosten
    Die Kosten für den laufenden Betrieb inkl. Reparaturen und Versicherungen können z.B. durch erhebliche Kostensteigerungen deutlich vom Planansatz abweichen.
  • Schäden bei WEA-Projekten
    Es können nicht versicherte bzw. nicht versicherbare Schäden an den Windenergieanlagen eintreten.
  • Insolvenzrisiko
    Einzelne Vertragspartner können während der Laufzeit der Anlagen aus dem Markt ausscheiden und dadurch höhere Kosten verursachen.
  • Finanzierungsrisiko
    Die Investition erfolgt auch durch Aufnahme von Fremdkapital. Die Einspeiseerlöse werden hierzu abgetreten und die Anlage der Bank als Sicherheit zur Verfügung gestellt.
  • Inbetriebnahme
    Im Zuge der Bauarbeiten bzw. der Netzanbindung kann es zu unvorhergesehenen Schwierigkeiten kommen, durch die sich die Inbetriebnahme verzögert und die eventuell zu einer geringeren Einspeisevergütung aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder auch steuerliche Nachteile führen.

Satzung der Genossenschaft

Eine intensive Einbindung und Beteiligung der Bürger, Unternehmen und öffentlichen Institutionen
stehen im Mittelpunkt des Handelns der Genossenschaft, um im Sinne abgewogener Interessen zwischen privaten Investoren und Gemeinwohlbelangen die ausgewogene Abwägung wichtiger Schutzgüter gewährleisten zu können. Diesen Prozess stoßen wir als Genossenschaft an, um die Energiewende zu unterstützen und nach sorgfältiger Abwägung in Projekten der erneuerbaren Energien (EE-Projekte) umzusetzen. Über die Genossenschaft wird das Bürgerengagement für die Klimawende und Energietransformation in der Region gebündelt und im Einklang mit den offiziellen Klima-Zielen der zuständigen öffentlichen Gebietskörperschaften in Eigenprojekten sowie auch durch die gesetzlich verankerten Beteiligungsmöglichkeiten an privatwirtschaftlichen EE-Projekten umgesetzt. Dabei sollen die regionalen Strukturen im Sinne der Ziele berücksichtigt und gefördert werden. Insbesondere sollen aber auch die Bürger über die Genossenschaft eine nachhaltige Beteiligungsmöglichkeit an der regionalen Wertschöpfung der EE-Projekte erhalten

Der Vorstand wird im Rahmen der jährlichen Generalversammlung und bei Bedarf
über die Homepage der Genossenschaft über die wirtschaftliche Entwicklung der
Energiegenossenschaft Hellweg-Sauerland eG berichten.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner