Häufige Fragen (FAQ)

Wir hoffen an dieser Stelle die meisten Fragen beantworten zu können. Sollten Sie eine Frage haben, die durch die nachfolgenden Erklärungen keine Beantwortung erfährt, zögern Sie bitte nicht uns über das Kontaktformular darüber zu informieren, sodass wir ihre Frage ggfs. mit in unser FAQ aufnehmen können.
Externe Informationen zu Genossenschaften finden Sie auch bei den Verbraucherzentralen, wie z.B. hier.

Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft muss ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Geschäftsanteile gestellt werden. Der Vorstand entscheidet z.B. im Falle einer Überzeichnung darüber, ob weitere Genossenschaftsanteile erworben werden können.

Eine Übertragung des Geschäftsguthabens und damit auch ein kurzfristiges Ausscheiden aus der Genossenschaft ist gemäß GenG zulässig; zu den Voraussetzungen und Anforderungen an das aufzunehmende Mitglied wenden Sie sich bitte direkt an unser Support-Team

Ja, Sie können die Anteile an dritte Personen übertragen.
Es besteht das uneingeschränkte Recht auf Übertragung der Genossenschaftsanteile durch Abtretung an Dritte sowie Schenkung oder Vererbung. Weitere Details finden sich auch in der Satzung der Genossenschaft, die Sie im Online-Portal abrufen können.

Die Besteuerung ist von den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen abhängig. Es wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen. Durch die direkte Abführung der Kapitalertragsteuer durch die Genossenschaft ist die Steuerbelastung der Dividendenerträge grundsätzlich abgegolten (Abgeltungsteuer). Bei einem niedrigeren persönlichen Steuersatz können Sie sich jedoch zu viel gezahlte Steuern über die Angabe in der Steuererklärung zurückholen (Günstigerprüfung). Ferner sind weitere Sachverhalte denkbar, bei denen die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung zu empfehlen ist.

Die Mitgliedschaft der Genossenschaft kann mit einer Frist von 5 Jahren zum Jahresende gekündigt werden. Diese Frist entspricht den gesetzlichen Regelungen im Genossenschaftsgesetz und sichert damit die Kapitalbasis und Nachhaltigkeit der Genossenschaft. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens wird jedoch ganz oder teilweise ausgesetzt, solange das Mindestkapital der Genossenschaft, das durch Rückzahlungen unterschritten wird, die Grenze von 90 Prozent des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben des letzten Bilanzstichtages unterschreitet.

Anders als bei Kündigung können Sie durch eine Übertragung des Geschäftsguthabens auf eine andere Person ihre Beteiligung kurzfristig deinvestieren.

Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Punkte aus.

  • Sie ist einerseits auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben erfüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert.
  • Die Mitgliedschaft ist unkompliziert, da es keinerlei notarieller Verträge bedarf.
  • Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung.
  • Anders als bei einigen anderen Gesellschaftsformen (z.B. einer GbR) haften die Mitglieder nur mit dem Geldbetrag, den sie eingelegt haben.

Crowdfunding, auch Schwarmfinanzierung genannt, ist eine Finanzierungsform, bei der ein Investor einen Teil seiner Investitionssumme (meistens 20%) über Einzelpersonen versucht aufzubringen. Interessierte Personen können dabei in der Regel bis max. 25.000 € investieren, unter gewissen Rahmenbedingungen. In der Regel werden derartige Finanzierungen als Nachrangdarlehen zu festen Zinsen initiiert. Die Gesamtfinanzierung wird dabei häufig so aufgebaut, dass die 20 % Crowdfunding das Eigenkapital des Investors darstellen, die verbleibenden 80 % der Investitionssumme werden in der Regel durch Banken finanziert. Das Nachrangdarlehen birgt dabei das Risiko, dass es im Falle eines wirtschaftlichen Verlustes nachrangig bedient wird, weswegen im Falle von Verlusten hier zu erst mit Verlusten bis hin zum Totalverlust gerechnet werden muss, bevor die finanzierenden Institute die Last der Verluste tragen müssen. Die Schwarmfinanzierung ist in der Regel über die Laufzeit bis zur Tilgung fest verzinst, läuft jedoch mit vollständiger Tilgung aus.

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.

Wenn ein Genosse verstirbt, geht die Mitgliedschaft auf den oder die Erben über. Die Mitgliedschaft endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist.

Als Mitglied unserer Genossenschaft profitieren Sie von vielen Vorteilen:

  • Sie unterstützen aktiv die Energiewende und haben ggfs. die Möglichkeit vergünstigten Strombezugs aus den EE-Projekten
  • Sie haben innerhalb der Generalversammlung ein Mitspracherecht und Auskunftsrecht in der Genossenschaft.
  • Abhängig vom geschäftlichen Erfolg der Genossenschaft kann eine Dividende auf ihr eingelegtes Geschäftsguthaben ausgeschüttet werden.
  • Zur Förderung der Mitglieder ist es neben anderen Förderleistungen nachhaltiges Ziel, eine angemessene Dividende auf das Geschäftsguthaben an die Mitglieder auszukehren. In den Aufbaujahren der Genossenschaft wird das auf die Rendite der zu realisierenden Projekte, die notwendigen Aufbaukosten und generell auf die weitere Marktentwicklung bei den Preisen für Erneuerbare Energien ankommen.

Mitglied können natürliche oder juristische Personen werden, deren Mitgliedschaft im Interesse der Genossenschaft liegt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Grundsätzlich sollte die beantragende Person für die Mitgliedschaft einen Wohnsitz in der Geschäftsregion Hellweg-Sauerland unterhalten, um die Leistungen der eG in Anspruch nehmen zu können. Wenn die Person später den Wohnsitz aus dem Geschäftsgebiet verlegen sollte/muß, kann diese die Leistungen der Genossenschaft grundsätzlich weiter in Anspruch nehmen.

Die Höhe des Geschäftsanteils beträgt 500,00 Euro. Für die Mitgliedschaft ist mindestens 1 Geschäftsanteil mit 500,00 Euro vollständig einzuzahlen. Weitere Geschäftsanteile können gezeichnet und müssen danach auch vollständig eingezahlt werden.
Die Höhe der zu zeichnenden Anteile wurden gem. Vorstandsbeschluss begrenzt auf:
– Privatpersonen max. 40 Geschäftsanteile
– Standard-Unternehmensmitglieder max. 60 Geschäftsanteile, die Möglichkeit der Überschreitung der maximalen Anzahl besteht bei „Besonderen Unternehmensfördermitgliedern“ und wird anhand von verschiedenen Kriterien seitens des Vorstandes geprüft.

Nach welchen Kriterien wird Kapital in den öffentlichen Zeichnungsrunden eingeworben

Die EEG sammelt Geschäftsguthaben für eine solide Finanzierung der gesicherten EE-Projekte ein, wobei es grundsätzlich keine direkte 1-1-Beziehung zwischen Projekt und eingesetztem Kapital gibt. Es wird in einer Zeichnungsrunde nur bis zu der Höhe zusätzliches Kapital eingesammelt, die für die anstehenden Projekte unter Projektfinanzierungs- und Renditegesichtspunkten der Mitglieder vorteilhaft ist.

Um Mitglied werden zu können, registrieren Sie sich im Bereich Mitglied auf www.eeg-hellweg-sauerland.de. Sie benötigen dafür lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. Nach der Registrierung vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten und schließen anschließend Ihre Beteiligung ab. Wählen Sie hierzu die Beteiligungsmöglichkeiten wie „Jetzt Mitglied werden“, „Jetzt beteiligen“ aus, erfassen Sie den von Ihnen gewünschten Beteiligungsbetrag und bestätigen Sie danach den Erhalt/Download der Informationsunterlagen. Die Vertragsunterlagen werden Ihnen dann anschließend per E-Mail an die von Ihnen angegeben E-Mail-Adresse übermittelt. Drucken Sie die Beitrittserklärung aus und senden Sie diese unterschrieben an die Genossenschaft. Nach Annahme Ihres Beitritts durch den Vorstand der Genossenschaft erhalten Sie die Zahlungsaufforderung über die von Ihnen gezeichneten Geschäftsanteile. Mit Eingang Ihrer Zahlung erhalten Sie die offizielle Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft.

Wenn Sie einen Geschäftsanteil mit 500 Euro zeichnen, beteiligen Sie sich damit an der Genossenschaft in dieser Höhe. Sie haften demnach auch mit dieser Summe. Eine zusätzliche Haftsumme, die gemäß GenG grundsätzlich zulässig ist, wurde in der Satzung ausgeschlossen. Sollte die Genossenschaft jedoch wirtschaftlich nicht erfolgreich sein, kann dies den vollständigen Verlust Ihres Genossenschaftsanteils und damit der eingelegten Geldsumme bedeuten. Genossenschaften sind aber die wirtschaftlich stabilste Rechtsform in Deutschland, mit der mit Abstand geringsten Quote an Unternehmensinsolvenzen.

Sie erhalten als Mitglied eine Steuerbescheinigung, in der Ihre Dividendenerträge und die an das Finanzamt abgeführten pauschalen Steuerbeträge aufgeführt sind. Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beifügen. Die Bereitstellung der Zins- und Steuerbescheinigung erfolgt hierbei über unser digitales Mitglieder-Portal; dort können Sie die Bescheinigungen nach der Bereitstellung abrufen.

Das Portal ist ein komfortables digitales Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Genossenschaftsanteile. Es bietet folgende Services:

  • Registrierung der persönlichen Daten,
  • Digitale Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Dividenden-Ausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Steuerbescheinigungen
  • Digitale sichere Verwaltung der Mitglieder durch die Genossenschaft
    Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  • Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden.
  • Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im digitalen Mitglieder-Portal durchführen
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner